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BGH, 23.10.1990 - 1 StR 414/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kompetenz eines Psychiaters - Pathologischer Zustand - Psychologische Auswirkungen - Tatbeurteilung - Neurologischer Befund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 80
- StV 1991, 244
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus BGH, 23.10.1990 - 1 StR 414/90
Es mag außergewöhnliche Fälle geben, in denen es die in 244 Abs. 2 StPO festgelegte Aufklärungspflicht gebietet, für die Beurteilung der Schuldfähigkeit auch noch einen Neurologen als Sachverständigen zuzuziehen (vgl. BGHSt 23, 176, 188). - BGH, 14.03.1969 - 4 StR 183/68
Der sog. Beweisgrenzwert von 1,1 Prom., der für alle Führer von Kraftfahrzeugen …
Auszug aus BGH, 23.10.1990 - 1 StR 414/90
Selbst bei einer Hirnverletzung - wie sie hier nicht vorliegt - gilt, daß es nur darauf ankommt, daß der medizinische Sachverständige tatsächlich auf diesem Fachgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen besitzt; gleichgültig ist, ob er die Bezeichnung "Hirnfacharzt" führt (BGH…, Urt. vom 1. Oktober 1957 - 5 StR 203/57 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB 51 Rdn. 13; BGH NJW 1969, 1578). - BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88
Gutachter - Sachkunde - Sachverständigengutachten - Zweifelhaftigkeit
Auszug aus BGH, 23.10.1990 - 1 StR 414/90
Ihre Annahme, seine Sachkunde sei nicht zweifelhaft, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. dazu BGH NJW 1989, 176 m. w. Nachw.).
- BGH, 14.10.1982 - 1 StR 619/82
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit - Vorliegen einer altersbedingten …
Auszug aus BGH, 23.10.1990 - 1 StR 414/90
Vor allem war es in den vom Generalbundesanwalt angeführten Fällen so, daß zur Frage der Schuldfähigkeit überhaupt kein Sachverständiger (BGH NJW 1964, 2213 = MDR 1964, 933; BGH NStZ 1983, 34; BGH StV 1988, 52) oder ein offensichtlich unzuständiger Sachverständiger (BGH StV 1989, 102) gehört worden war. - BGH, 21.10.1987 - 2 StR 519/87
Urteilsgründe - Schuldfähigkeit - Anforderung an Inhalt - Notwendigkeit der …
Auszug aus BGH, 23.10.1990 - 1 StR 414/90
Vor allem war es in den vom Generalbundesanwalt angeführten Fällen so, daß zur Frage der Schuldfähigkeit überhaupt kein Sachverständiger (BGH NJW 1964, 2213 = MDR 1964, 933; BGH NStZ 1983, 34; BGH StV 1988, 52) oder ein offensichtlich unzuständiger Sachverständiger (BGH StV 1989, 102) gehört worden war. - RG, 02.03.1939 - 5 D 972/38
Zur Anwendung des § 51 StGB.
Auszug aus BGH, 23.10.1990 - 1 StR 414/90
Von der Art des Delikts her handelte es sich bisher vor allem um Fälle, in denen ein nicht vorbestrafter Täter jenseits des 60. Lebensjahrs sich in einer für senile Geistesstörungen typischen Weise an einem Kinde unsittlich vergangen hatte (BGH NJW 1964, 2213 = MDR 1964, 933; vgl. auch RGSt 73, 121, 122 f.) oder erstmals schwerwiegende Aggressionshandlungen beging (BGH StV 1989, 102). - BGH, 01.10.1957 - 5 StR 203/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.10.1990 - 1 StR 414/90
Selbst bei einer Hirnverletzung - wie sie hier nicht vorliegt - gilt, daß es nur darauf ankommt, daß der medizinische Sachverständige tatsächlich auf diesem Fachgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen besitzt; gleichgültig ist, ob er die Bezeichnung "Hirnfacharzt" führt (BGH, Urt. vom 1. Oktober 1957 - 5 StR 203/57 - bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB 51 Rdn. 13; BGH NJW 1969, 1578).